Akteure

Die Kirchenleitung

Kirchenleitung

Die Kirchenleitung hat die Aufgabe, die Landeskirche auf der Grundlage der Kirchenverfassung, der Kirchengesetze sowie der Beschlüsse der Landessynode zu leiten. Landesbischof, Landessynode und Landeskirchenamt wirken in ihr zusammen.

Vorsitzender der Kirchenleitung ist der Landesbischof. Der Kirchenleitung gehören weiter an: der Präsident der Landessynode und neun durch die Landessynode gewählte Synodale sowie der Präsident und sechs Mitglieder des Landeskirchenamtes. Die Kirchenleitung tagt in der Regel einmal monatlich.

Zu ihren Aufgaben gehört die Förderung der diakonischen, missionarischen und ökumenischen Arbeit in der Kirche und die Beratung grundsätzlicher Fragen, die die Landeskirche betreffen. Dazu gehört unter anderem auch deren Struktur- und Stellenplanung.

In den Beratungen der Kirchenleitung hatte sich abgezeichnet, dass es angesichts der sich verstärkenden Minorisierung des christlichen Glaubens und daran anschließend der Geschwindigkeit und Tiefe der Veränderungen des kirchlichen Lebens nötig ist, über die grundlegenden Reformschritte von „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“ (2016) hinaus, die für unsere Kirche wesentlichen Organisationsformen auf allen Ebenen und die Gestalt des Verkündigungsdienstes weiterzuentwickeln. Dafür setzte sie am 24. Mai 2024 eine Arbeitsgruppe „Kirche im Wandel – Wege gestalten für das Kommende“ ein.

Die Arbeitsgruppe „Kirche im Wandel – Wege gestalten für das Kommende“

Arbeitsgruppe
Arbeitsgruppe

Am 24. Mai 2024 setzte die Kirchenleitung eine Arbeitsgruppe „Kirche im Wandel – Wege gestalten für das Kommende“ ein. Sie ist paritätisch mit je vier synodalen und vier landeskirchenamtlichen Mitgliedern sowie Landesbischof Tobias Bilz besetzt. Für die Landessynode wurden Superintendent Rainer Findeisen, Pfarrer Dr. Christoph Herbst, Barbara Pfeiffer und Friedhelm Zühlke benannt; für das Landeskirchenamt wurden entsandt: Oberlandeskirchenrätin Margrit Klatte, Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz, Oberlandeskirchenrätin Kathrin Schaefer, Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig. Die Leitung haben Oberlandeskirchenrat Pilz und Pfarrer Dr. Herbst; sie wurde also ebenfalls paritätisch aufgestellt.

Auftrag der Arbeitsgruppe ist es, grundlegende kirchenleitende Eckpunkte für künftige Handlungsschritte zu erarbeiten, die für die Struktur- und Stellenplanung im Zeitraum bis 2050 handlungsleitend sein können. Die Entscheidungen von „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“ von 2016 sollen weiterentwickelt werden und dabei Ergebnisse der letzten Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU VI) Berücksichtigung finden.

Am 12. April 2025 stellte die Arbeitsgruppe im Rahmen der Frühjahrstagung der 28. Landessynode ihren Zwischenbericht vor. Mit dieser Vorstellung verband sie die Bitte um Diskussion, Austausch und Beteiligung auf allen Ebenen der Landeskirche, um daran anschließend konsensfähige Leitlinien für die künftige Entwicklung zu formulieren.