Bericht der AG „Kirche im Wandel“

Die Kirchenleitung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens hat am 6. Februar 2026 den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Kirche im Wandel“ veröffentlicht. Der Bericht trägt den Titel „Beziehungsräume stärken – Strukturen vereinfachen – Einheit erhalten“. Die Kirchenleitung macht sich die darin benannten Empfehlungen und Vorschläge als Orientierungsrahmen für die anstehenden Veränderungsprozesse der Landeskirche ausdrücklich zu eigen.
Der Bericht wurde zugleich auch an die 28. Landessynode übergeben, die auf einer Sondertagung am 6./7. März 2026 darüber beraten wird. Sie wird gebeten, auf Grundlage der Beratungen erste konkrete Arbeitsaufträge an die Kirchenleitung zu beschließen.
„Mit dem Bericht liegt nun ein Orientierungsrahmen vor, der zwei Dinge zusammenhält: den dringend nötigen, nüchternen Blick auf knapper werdende Ressourcen – und konkrete Vorschläge, wie das kirchliche Leben lebendig bleiben kann und wir als Landeskirche auch künftig handlungsfähig sein können“, sagt Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz, Vorsitzender der Arbeitsgruppe.
„Wir verstehen den vorgelegten Bericht nicht als Schlusspunkt, sondern als Einladung, gemeinsam in die nächste Phase der Verständigung und Entscheidung einzutreten“, sagt Pfarrer Dr. Christoph Herbst, Vizepräsident der 28. Landessynode und Vorsitzender der Arbeitsgruppe. Wesentlich sei bei der Erarbeitung des abschließenden Berichtes gewesen, dass im zurückliegenden Jahr ein vielfältiger Resonanzprozess gestaltet wurde. Über 300 schriftliche Rückmeldungen seien gehört, ausgewertet und diskutiert worden, so Dr. Herbst.
„Die Resonanzen auf den Zwischenbericht im letzten Jahr waren sehr wichtig. Wir haben das als außerordentlich lebendig und verbindend erlebt“, betont Burkart Pilz. „Viele Erfahrungen und Statements haben wir in unseren Bericht aufgenommen. Ich bin überzeugt, dass unser Bericht damit eine gute Handlungsorientierung sein kann. Die Zeiten sind unsicher und unruhig – wir brauchen mehr denn je eine gemeinsame Richtung, wie wir unser kirchliches und diakonisches Leben als Landeskirche bewahren und erneuern wollen in den kommenden Jahren.“ Christoph Herbst ergänzt: „Wir haben bewusst transparent gearbeitet. Die vielen Resonanzen haben uns geholfen, um Wahrnehmungen aus der Breite der Landeskirche aufzunehmen, lernfähig zu bleiben, zu schärfen und zu korrigieren.“
Landesbischof Bilz dankte der Arbeitsgruppe ausdrücklich für die geleistete Arbeit: „Ich möchte den Mitgliedern meinen großen Respekt zollen dafür, dass sie in einer sehr kurzen Zeit einen so umfangreichen und ausgewogenen Bericht vorgelegt haben.“ Er würdigte aber auch die zahlreichen Rückmeldungen, welche aus allen Bereichen der Landeskirche an die Arbeitsgruppe geschickt worden waren: „Dies zeigt mir, wie vielen Menschen die Zukunft unserer Landeskirche am Herzen liegt. Ihnen allen möchte ich meinen großen Dank aussprechen für die konstruktiven und hilfreichen Rückmeldungen“, so Bilz. Dass diese Rückmeldungen ausgewertet und in den Bericht eingeflossen seien, sei ein Verdienst der Arbeitsgruppe. Der Abschlussbericht sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer soliden Arbeitsstruktur der Landeskirche. „Ich bin zuversichtlich, dass geringer werdende Mittel einen Kulturwandel befördern werden und Freiräume für geistliche Aufbrüche entstehen werden.“
Bettina Westfeld, die Präsidentin der 28. Landessynode, kündigte an, dass die Landessynode sich zu einer außerordentlichen letzten Sitzung zusammenfinden werde, um diesen Bericht beraten und erste weitere Schritte anstoßen zu können. „Unser Ziel ist es, dass die Zeit bis zur ersten regulären Tagung der 29. Landessynode im November 2026 bereits genutzt werden kann, um konkrete Schritte und deren Machbarkeit zu prüfen“, so Westfeld.
Landessynode beschließt Umsetzung der Anerkennungsrichtlinie und Aufträge zum Prozess »Kirche im Wandel«
07. März 2026
Kirchenleitung wird um Steuerung des Kommunikations- und Beteiligungsprozesses gebeten
DRESDEN – Am 6. und 7. März 2026 kam die 28. Landessynode zu einer letzten Sondertagung in ihrer Legislatur zusammen. Den Schwerpunkt der Beratungen bildeten der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe »Kirche im Wandel« mit dem Titel »Beziehungsräume stärken – Strukturen vereinfachen – Einheit erhalten«. Die Kirchenleitung hatte den Bericht an die 28. Landessynode übergeben mit der Bitte, ihn zu beraten und erste konkrete Arbeitsaufträge an die Kirchenleitung zu beschließen. Dieser Bitte kam die Landessynode nach und fasste folgenden Beschluss:
- Die Synode dankt der Arbeitsgruppe »Kirche im Wandel« für die Erarbeitung und der Kirchenleitung für die Zuleitung des Berichtes. Die Landessynode dankt darüber hinaus allen, die sich am Resonanzprozess nach der Vorlage des Zwischenberichts eingebracht und damit ihre Verbundenheit zur Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und den Willen zur Mitgestaltung des künftigen Weges zum Ausdruck gebracht haben.
- Die Kirchenleitung wird gebeten, den aktuell notwendigen weiteren Kommunikations- und Beteiligungsprozess schnellstmöglich zu initiieren und zu steuern. Die Ergebnisse werden der Landessynode zu ihrer Herbsttagung 2026 vorgelegt. Darüber hinaus wird sie gebeten, eine Begleitstruktur einzusetzen, die theologische Fragestellungen bedenkt, diskutiert und in den Prozess einspeist.
- Die Kirchenleitung wird gebeten, der Landessynode zur Herbsttagung 2026 einen Planungsentwurf für den vor uns liegenden Weg vorzulegen. Darin sollen insbesondere die Zeitstruktur, die Prozesssteuerung, der Finanz- und Ressourcenrahmen sowie die zukünftigen Kommunikations- und Beteiligungsformate für diesen Weg enthalten sein.
- Die Landessynode begrüßt den Ansatz des Berichts, das geistliche Leben und Gemeinschaft auf der Ortsebene in unterschiedlichen Formen zu stärken. Die Kirchenleitung wird darum gebeten, der Landessynode zur Herbsttagung 2026 auf der Grundlage der Vorschläge des Berichts eine Prüfvorlage zur möglichen Rechtsgestalt der Regionalkirchgemeinden sowie der Kirchorte und Ortskirchgemeinden, einschließlich der nichtparochialen Verkündigungs- und Vergemeinschaftungsformen, vorzulegen.
Diese Prüfvorlage soll zugleich eine Einschätzung beinhalten, welche konkreten Einsparungen durch die verschiedenen im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen zu erwarten sind. Zudem soll die Prüfvorlage ein Modell beinhalten, welches es den Kirchgemeinden, unabhängig von ihrer Größe, weiterhin ermöglicht, den Status der »Körperschaft des öffentlichen Rechtes« zu wahren.
Einführung in den Bericht der AG „Kirche im Wandel“ auf der Sondertagung der 28. Landessynode (PDF)